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bjeu
11.02.11, 22:00 Uhr
(Beitraege: 213)
zum Artikel Denksportaufgabe ganz ohne Schach von brucybabe
betreff: Re: Denksportaufgabe ganz ohne Schach

"... kann man eine Menschen zweimal ermorden ?
Sicher nicht.

Fall 1: Freispruch, wegen fehlenden Nachweises.
Fall 2: legale Tötung ! ...hab da meine Zweifel.
Dann, Gesetzesänderung :
jetzt, Fall 2: illegal.

...also nun Revision im Fall 1 ?
Meines Erachtens nicht.

Zum Fall 2:
siehe: "Nürnberger Gesetze"

bjeu

ps : nochmal in Ruhe den Thriller schaun,
"da doch mal nachhaken"


"

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 brucybabe

12.02.11, 14:07 Uhr
(Beitraege: 138)

Kommentar zum Kommentar
Re: Denksportaufgabe ganz ohne Schach von bjeu
betreff: Re: Re: Denksportaufgabe ganz ohne Schach

"Vielen Dank an Euch beide!"

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 BobbyF4
13.02.11, 22:18 Uhr
(Beitraege: 23)

Kommentar zum Kommentar
Re: Re: Denksportaufgabe ganz ohne Schach von brucybabe
betreff: Re: Re: Re: Denksportaufgabe ganz ohne Schach

"Brucebabe,etwas ganz wichtiges hast du vergessen;als die Frau tot war konnte man nun die Kugel entfernen und so die Tatwaffe identifizieren,das war sein Fehler!!Gruß Stefan"

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 brucybabe

13.02.11, 23:00 Uhr
(Beitraege: 138)

Kommentar zum Kommentar
Re: Re: Re: Denksportaufgabe ganz ohne Schach von BobbyF4
betreff: Re: Re: Re: Re: Denksportaufgabe ganz ohne Schach

"Danke Stefan, das stimmt natürlich.

Ich habe auch die Logik verstanden, dass das Niederschießen "nur" ein Mordversuch war und durch das Abschalten der Maschinen zum Mord wurde - also 2 "verschiedene" Fälle und damit Anklagepunkte.

Wie aber Hopkins im Film sagte, könnte seine tote Frau aus dem Grab steigen und gegen ihn aussagen - all das würde nichts nützen, weil er im ersten Fall ja schon endgültig (!) freigesprochen wurde und auch neue Beweise oder Indizien nichts bringen würden!

Was mich interessierte, war nicht die moralische oder ethische Dimension (da sind wir uns ja alle einig, dass er zur Rechenschaft gezogen werden muss), sondern die rein formal-juristische:

Ist eine Anklage wegen Mordes möglich, OHNE auf den ersten Fall (Mordversuch) Bezug zu nehmen?
Denn das Abschalten der Maschinen wird erst dann zum Mord, wenn es vorher einen Mordversuch gab.

Gedankenspiel: Jemand Unbekanntes hätte seine Frau niedergeschossen und er danach die Maschinen abschalten lassen -> kein Mord! Hat das Gericht den 1. Punkt nicht so ENTSCHIEDEN, AUCH WENN sich nachträglich herausstellt, dass Hopkins zweifelsfrei der Täter war?

P.S.
Ich mache mir diese abstrusen Gedanken nur deshalb, weil mir der Thriller so gut gefiel.

"

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 brucybabe

13.02.11, 23:29 Uhr
(Beitraege: 138)

Kommentar zum Kommentar
Re: Denksportaufgabe ganz ohne Schach von bjeu
betreff: Re: Re: Denksportaufgabe ganz ohne Schach

"O.k., jetzt habe ich es, glaube ich:

Der Rechtsgrundsatz "ne bis in idem" (in den USA "Double jeopardy") besagt ja nur, dass man nicht zweimal wegen der selben Straftat ANGEKLAGT werden kann.

Neue Erkenntnisse aus dem 1. Fall (dem Mordversuch) kann man aber durchaus im Rahmen der Beweisaufnahme im 2. Fall (dem Mord) VERWENDEN.

So, jetzt kann ich mich wieder auf mein schlechtes Schachspiel konzentrieren :-)

Danke an Euch alle!"

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